Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit

Nachfolgend möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Schwerpunkte meiner Tätigkeit vermitteln:

Die von mir betriebene Kanzlei ist überwiegend auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. 

Meine Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb des Zivilrechts liegen insbesondere im Famlienrecht, allgemeinen Vertragsrecht sowie Betreuungsrecht.

Insbesondere im Familienrecht ist hervorzuheben, dass dieses in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass zum einen die Anzahl der Eheschließungen abgenommen hat und zum anderen die Anzahl der Scheidungen der bestehenden Ehen stetig zunimmt.

Sofern nunmehr eine bestehende Lebensgemeinschaft aufgelöst werden soll, ist dieses – insbesondere auch dann wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind – nicht immer ohne Weiteres möglich, denn es können dabei Fragen und Probleme in folgenden Bereichen (des Familienrechts) auftauchen:

  • Ehescheidung
  • Unterhalt (Kinder/Ehegatte)
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Eheliches Güterrecht

Aufgrund der Fülle von Bereichen innerhalb des Familienrechts, in denen letztendlich Fragen und Probleme auftauchen können, steht es außer Frage, dass im Familienrecht Entscheidungen getroffen werden, die die Beteiligten in äußerst sensiblen Lebensbereichen treffen und unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf das weitere Leben der Beteiligten haben können.

Aus diesem Grunde sollte man auf eine anwaltliche Beratung und ggfls. Vertretung durch einen Fachanwalt nicht verzichten.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass man auch dann, wenn man nur über ein geringes oder möglicherweise kein Einkommen verfügt – aus Kostengründen – auf eine anwaltliche Beratung oder Vertretung nicht verzichten muss.

Benötigen Sie außergerichtlichen  Rechtsrat oder Rechtshilfe, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen sog. Beratungshilfeschein zu beantragen. Der Beratungshilfeschein sollte vor der Tätigkeit des Rechtsanwalts beantragt werden. Wenn Sie sich wegen der Beratungshilfe unmittelbar an einen Rechtsanwalt wenden, kann der Antrag durch den Rechtsanwalt nachträglich gestellt werden. Wird der Beratungshilfeantrag dann aber durch das Amtsgericht abgelehnt, müssen Sie die Anwaltskosten selbst tragen.

Benötigen Sie dagegen eine rechtliche Vertretung Ihrer Interessen in einem gerichtlichen Verfahren haben Sie die Möglichkeit, Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sofern Ihnen durch das Gericht Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe gewährt wird, werden dann  die entstehenden Gerichtskosten und die Kosten Ihres eigenen Rechtsanwalts zunächst von der Staatskasse übernommen.